Ratgeber
Maklerprovision in Baden-Württemberg: Wer zahlt was?
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten bundesweit neue Regeln für die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Auch in Baden-Württemberg hat sich dadurch geändert, wer die Provision trägt. Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage, die marktübliche Höhe und wie Sie in Esslingen und Umgebung gegebenenfalls provisionsfrei verkaufen.
Die Rechtslage seit 2020: der Teilungsgrundsatz
Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten" sind die Paragrafen 656a bis 656d ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden. Sie gelten für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Kernpunkte sind:
- Textform (§ 656a BGB): Ein Maklervertrag für diese Immobilien ist nur wirksam, wenn er in Textform geschlossen wird — etwa per E-Mail. Ein mündlicher Vertrag genügt nicht.
- Doppeltätigkeit (§ 656c BGB): Wird der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, darf er die Provision nur von beiden zu gleichen Teilen verlangen. Erlässt er einer Seite die Provision, entfällt sie auch für die andere.
- Hälftige Teilung (§ 656d BGB): Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf sie höchstens die Hälfte der vereinbarten Provision auf die andere abwälzen. Die zweite Partei muss zudem erst zahlen, wenn die erste ihren Anteil nachweislich beglichen hat.
Das Ziel des Gesetzes: Die Partei, die den Makler beauftragt, soll sich nicht vollständig aus der Verantwortung ziehen können. In der Praxis führt das beim klassischen Immobilienverkauf dazu, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision in aller Regel hälftig teilen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
Eine gesetzlich festgelegte Höhe der Maklerprovision gibt es nicht — sie ist frei verhandelbar. In Baden-Württemberg hat sich über Jahre ein Satz von rund 3,57 % des Kaufpreises inklusive 19 % Mehrwertsteuer je Partei etabliert (das entspricht 3,0 % netto). Vor der Reform zahlten häufig Käufer die gesamte Courtage; seit dem Teilungsgrundsatz trägt der Verkäufer bei Doppeltätigkeit die Hälfte. Entscheidend ist immer die konkrete Vereinbarung im Maklervertrag.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei einem Kaufpreis von 500.000 € und einem Satz von 3,57 % je Seite entfällt auf Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision von 17.850 € inklusive Mehrwertsteuer. Die genaue Summe hängt vom vereinbarten Satz und vom Kaufpreis ab.
Für welche Immobilien gilt die Teilung — und für welche nicht?
Der gesetzliche Teilungsgrundsatz gilt ausschließlich für den Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Nicht erfasst sind:
- Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen als Kapitalanlage
- Gewerbeimmobilien und gewerblich genutzte Objekte
- unbebaute Grundstücke
- Verkäufe, bei denen der Käufer kein Verbraucher ist (z. B. ein Unternehmen)
In diesen Fällen bleibt die Provision frei verhandelbar und kann abweichend verteilt werden. Gerade bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich daher eine klare, frühzeitige Absprache.
Provisionsfrei verkaufen in Esslingen und Umgebung
Es gibt Wege, ganz ohne Maklerprovision zu verkaufen. Beim Direktankauf kaufen wir Ihre Immobilie direkt an — für Sie fallen keine Provisionskosten an, und Sie haben Planungssicherheit mit einem festen Termin. Auch im Rahmen eines Maklerauftrags vermarkten wir ausgewählte Objekte auf Wunsch provisionsfrei. Welcher Weg für Sie der beste ist, klären wir in einem unverbindlichen Gespräch.
Mehr zum Verkaufsprozess erfahren Sie in unserem Ratgeber Immobilie verkaufen: Ablauf in 8 Schritten. Den Wert Ihrer Immobilie ermitteln wir kostenlos über die Immobilienbewertung in Esslingen.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wer zahlt die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt seit dem 23.12.2020 der Teilungsgrundsatz: Wird der Makler für beide Seiten tätig, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte. Beauftragt nur eine Partei den Makler, trägt die andere höchstens die Hälfte.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar. Marktüblich sind in Baden-Württemberg rund 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer je Partei. Durch die hälftige Teilung trägt der Verkäufer seit 2020 bei Doppeltätigkeit davon die Hälfte.
Gilt die Provisionsteilung für alle Immobilien?
Nein. Der gesetzliche Teilungsgrundsatz gilt nur für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und unbebauten Grundstücken ist die Provision weiterhin frei vereinbar.
Kann ich provisionsfrei verkaufen?
Ja. Bei unserem Direktankauf fällt für Sie keine Maklerprovision an. Auch einzelne Objekte vermarkten wir auf Wunsch provisionsfrei. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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